Wenn ja, halten Sie die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages in allen Teilen ein?" Da offenbar verschiedentlich wahrheitswidrige Antworten eingereicht wurden, werden die dem Submissionsgesetz unterstellten Instanzen zudem angewiesen, vor der Arbeitsvergebung bei der im jeweiligen Gesamtarbeitsvertrag vorgesehenen paritätischen Kontrollinstanz abzuklären, ob die Angaben des Bewerbers oder der Bewerberin zutreffen.