Im Kreisschreiben des Baudepartementes über die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge vom 22. Januar 1992, das das Kreisschreiben vom 18. Januar 1977 ergänzt, wird die diesbezügliche Gültigkeit des vorerwähnten Kreisschreibens bestätigt. Um grössere Klarheit zu erhalten, werden zudem die vergebenden Instanzen ersucht, in den Wettbewerbsunterlagen folgende Fragen zu stellen, die von den Bewerbern/Bewerberinnen unterschriftlich beantwortet werden müssen: "Haben Sie den Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet? Wenn ja, halten Sie die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages in allen Teilen ein?