Unterwalden wies das Hochbauamt darauf hin, dass sie der Beschwerdeführerin mehrmals die Verträge zur Unterzeichnung zugesandt habe, die Firma sich jedoch jeweils geweigert habe, diese zu unterzeichnen; aufgrund des Submissionsgesetzes dürfe ihr daher kein Auftrag erteilt werden. Das Hochbauamt vergab die erwähnten Arbeiten am 15. März 1994 an die zweitrangierte Firma. Die Absagen an die anderen Bewerber erfolgten mit Schreiben vom 17. März 1994. Gegen die Arbeitsvergebung reichte die Beschwerdeführerin am 19. April 1994 beim Regierungsrat des Kantons Luzern eine Aufsichtsbeschwerde ein.