Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist das Recht einer Partei, in einem vor einer Verwaltungs- oder Justizbehörde geführten Verfahren mit ihrem Begehren angehört zu werden, Einblick in die Akten zu erhalten und zu den für die Entscheidung wesentlichen Punkten Stellung nehmen zu können. Die Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör richtet sich nach der konkreten Situation und Interessenlage im Einzelfall. Je grösser die Gefahr einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen ist, und je bedeutsamer diese sind, desto umfassender ist das rechtliche Gehör zu gewähren (Ulrich Häfelin/Georg Müller, Grundriss des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 2. Auflage, Zürich 1993, Rz 1306, 1310;