In solchen Fällen handelt es sich vielmehr um bewilligungsbedürftigen Strassenbau. Wie aus den vorinstanzlichen Akten, insbesondere aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und dem schon erwähnten technischen Bericht mit Kostenschätzung, ersichtlich ist, beinhaltet das fragliche Projekt zur Erschliessung der Liegenschaft eine ungefähr 280 m lange und im Minimum 3 m breite Strasse über zwei Grundstücke. Gemäss den Querprofilen (M 1:100) und dem Längenprofil (M 1:500/100) sollen für dieses Projekt Veränderungen am bestehenden Terrain vorgenommen werden. Die Querprofile zeigen, dass teilweise sogar massiv Gelände abgetragen werden soll.