Das fragliche Bauvorhaben bezweckt die Erschliessung des Grundstücks der Beschwerdegegner. Wie sich aus den Akten ergibt, soll diese Zufahrt auch von Lastwagen befahren werden können. So wurde die Zahl der jährlich zulässigen Lastwagenfahrten in einer Vereinbarung zwischen den Parteien auf 200 begrenzt, was als Auflage in den angefochtenen Entscheid aufgenommen worden ist. Gemäss dem vom projektierenden Ingenieurbüro der Beschwerdegegner abgefassten technischen Bericht werden die Kurven der "Strasse", welche "ca. 280 m lang und im Minimum 3 m breit" sind, "für den einspurigen LKW-Verkehr verbreitert".