Es stellt sich damit die Frage, welche Auswirkungen das revidierte Freizügigkeitsgesetz auf die bisher erteilten kantonalen Ausnahmebewilligungen hat. 6. Das Freizügigkeitsgesetz äussert sich nicht zu diesem Problem. Es enthält insbesondere keine Übergangsregelung. Auf eine entsprechende Anfrage der Vorinstanz gab das Bundesamt für Gesundheit beim Bundesamt für Justiz ein Gutachten zum "statut des médecins qui bénéficient d'une autorisation cantonale de pratiquer sans disposer d'un diplôme fédéral ou d'un titre étranger reconnu" in Auftrag. Das Bundesamt für Justiz kam in seinem Gutachten vom 18. September 2002 zu folgendem Schluss: