| | Entscheid: | Mit Entscheid vom 30. September 1980 hatte das Gesundheits- und Sozialdepartement Dr. med. dent. A.B. erstmals die Bewilligung zur fachlich selbstständigen und gewerbsmässigen Ausübung des Zahnarztberufes in der Gemeinde X erteilt. Als Ausnahmebewilligung war diese Bewilligung unter anderem auf drei Jahre, bis am 31. Dezember 1983, befristet. In der Folge verlängerte das Gesundheits- und Sozialdepartement die Bewilligung jeweils auf Gesuch hin um drei bzw. fünf Jahre, letztmals bis am 31. Dezember 1999. Am 9. August 1999 stellte Dr. med. dent. A.B. nunmehr ein Gesuch um Erteilung einer unbefristeten Bewilligung.