Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege und damit zusammenhängender Änderungen weiterer Erlasse [Umsetzung der Rechtsweggarantie], in: Verhandlungen des Grossen Rates 2008, S. 230ff.). Mit der Eröffnung des Entscheides wird auch der Rechtsmittelweg, der sich nach dem Verfahren des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) richtet, eröffnet. Auch wenn sich das Verfahren und der Ablauf der Gemeindeversammlung nach den Bestimmungen des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988 (StRG) richten, findet daher auf die Eröffnung des Entscheides das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) Anwendung und die Bestimmungen des Stimmrechtsgesetzes treten zurück.