Den Akten ist gegenteils zu entnehmen, dass seine Schwester das Amt der Beiständin wegen seines Verhaltens aufgab und auch der vorherige Vormund völlig entnervt das Amt nach zwei Jahren zur Verfügung stellte. Letzterer führte insbesondere aus, dass es zu Beginn der Massnahme gut gegangen, nachher aber immer mühsamer gewesen sei. Der Bevormundete habe später bei ihm über den neuen Vormund geklagt, dieser gebe ihm nicht genügend Geld. Er sei indes der Überzeugung, dass der Vormund sein Amt vorschriftsgemäss führe, könne man doch nicht mehr Geld geben, als man habe.