Der Abrechnung des Vormunds ist denn auch zu entnehmen, dass die Miet-, Strom-, Neben- und diversen anderen Wohnkosten für die beiden Berichtsjahre monatlich durchschnittlich Fr. 1479.50 betragen haben. b. Der Amtsvormund führt in seiner Stellungnahme vom März 1996 zuhanden des Gemeinderats weiter aus, die Mutter des Beschwerdeführers und seine beiden Schwestern würden sich in erheblichem Ausmass in die Belange des Bevormundeten einmischen. Eine Mitarbeiterin des Amtsvormunds habe sich von ihrer Seite öfters unqualifizierte Einmischungen in ihre Arbeit gefallen lassen müssen.