Alle versuchten, mit mehr oder weniger Druck, seine Lebensführung zu bestimmen. Die eine Schwester versuche auch bis in Einzelheiten ihren Bruder an der kurzen Leine zu führen. Weiter wird im Bericht ausgeführt, dass der Bevormundete zweimal mit Hilfe der einen Schwester eine Wohnung gemietet habe, die seinen finanziellen Möglichkeiten nicht entsprochen habe. Der Abrechnung des Vormunds ist denn auch zu entnehmen, dass die Miet-, Strom-, Neben- und diversen anderen Wohnkosten für die beiden Berichtsjahre monatlich durchschnittlich Fr. 1479.50 betragen haben.