Allgemeine Erwerbsunkosten Fr. 250.- Monatlicher Totalbetrag Fr. 3444.- 2.3 Im vorliegenden Fall wäre für die zweiköpfige Familie der Beschwerdeführerin somit ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens Fr. 3444.- erforderlich. Das durchschnittliche Monatseinkommen der Beschwerdeführerin beträgt Fr. 2273.20. Selbst wenn der Lohnabzug für Kost auf der Ausgabenseite im vollen Betrag von Fr. 100.- sowie das für den Monat April ausgewiesene Zusatzeinkommen von Fr. 215.25 berücksichtigt würden, ergäbe sich im vorliegenden Fall ein monatlicher Fehlbetrag von Fr. 855.55. Damit verfügt die Beschwerdeführerin nicht über genügend finanzielle Mittel für den Unterhalt für sich und ihren Ehegatten.