Grundsätzlich kann deshalb ein allfälliger Beitrag der Mutter der Beschwerdeführerin an die Mietkosten nicht berücksichtigt werden. Nach den SKöF-Richtlinien setzen sich die zu erwartenden Lebenshaltungskosten für die zweiköpfige Familie wie folgt zusammen: Unterhaltsbeiträge für 2 Personen Fr. 1000.- Miete Fr. 1350.- Krankenkassenprämie für 2 Erwachsene Fr. 280.- frei verfügbarer Betrag für 2 Erwachsene Fr. 300.- Gebühren Radio/TV/Telefon Fr. 64.- Kleider, Wäsche, Schuhe für 2 Erwachsene Fr. 200.- Allgemeine Erwerbsunkosten Fr. 250.- Monatlicher Totalbetrag Fr. 3444.-