Mit einer solchen Anzeige kann eine Verfügung oder eine andere Handlung einer Verwaltungsbehörde bei deren Aufsichtsbehörde beanstandet und darum ersucht werden, die Verfügung abzuändern, aufzuheben oder eine andere Massnahme zu treffen. Es handelt sich dabei nicht um eine Beschwerde im Sinne eines förmlichen Rechtsmittels, sondern wie erwähnt um einen blossen Rechtsbehelf, der dem Anzeigenden weder einen Erledigungs- noch einen Entscheidsanspruch gibt noch irgendwelche Parteirechte - etwa das Recht auf eine Begründung oder auf Akteneinsicht - vermittelt.