Sie kann die Tragweite ihrer Zustimmung zu einer allfälligen Adoption ihres Kindes sowohl für sich als auch für ihre Tochter freilich nur teilweise erfassen, was indessen auch für einen Grossteil der Normalbevölkerung gilt. Sie lehnt die Zustimmung zu einer Adoption ihrer Tochter ab, da sie befürchtet, den Kontakt zu ihrer Tochter nicht weiter pflegen zu können. Der Gutachter bezeichnet die Beschwerdeführerin als urteilsfähig in bezug auf das konkrete Eltern-Kind-Verhältnis und auf die Bedeutung ihrer Zustimmung zur Adoption. Sie sei sehr wohl imstande, die Auswirkungen, die sich durch die Adoption im konkreten Alltag für sie und ihre Tochter ergeben können, zu erfassen.