Auf das Argument, die beiden Parzellen 1412 und 1413 seien nicht genügend erschlossen, braucht deshalb nicht eingegangen zu werden. Die Beschwerde ist gutzuheissen und die Zonenplanänderung im Gebiet Halde des Ortsteils Z nicht zu genehmigen. Die Parzellen 1412 und 1413 verbleiben demnach vollständig in der Landwirtschaftszone. (Regierungsrat, 10. Februar 2012, Nr. 195) |