Nach dem Gesagten ergibt sich, dass keine entgegenstehenden, höher zu gewichtenden Interessen vorliegen, die es als gerechtfertigt erscheinen liessen, Fruchtfolgeflächen zu Wohnzwecken statt für die landwirtschaftliche Nutzung in Anspruch zu nehmen. Kompensationsmassnahmen wie eine Neurekrutierung von FFF, wie sie der Gemeinderat im Schreiben vom 31. Oktober 2011 vom Kanton verlangt, kämen nur in Frage, wenn das Interesse an der Beanspruchung von FFF überwiegen würde. Ausserdem werden durch eine Einzonung im Gebiet Halde verschiedene raumplanerische Ziele und Grundsätze wie die haushälterische Bodennutzung, die Entwicklung von innen gegen aussen sowie die Siedlungsbegrenzung verletzt.