Die Einzonung im Gebiet Halde steht deshalb auch im Widerspruch zu den Grundsätzen der Entwicklung von innen gegen aussen, der haushälterischen Nutzung des Bodens und der Begrenzung der Siedlungsausdehnung. Obwohl im Vorprüfungsbericht die relative Nähe zum Dorfkern positiv aufgeführt ist, muss doch berücksichtigt werden, dass eben andere Gebiete, die nicht eingezont worden sind, zentraler liegen. Auch wenn diese grösseren Reservebauzonen im Siedlungsgebiet im Augenblick nicht verfügbar sind, rechtfertigt dies nicht eine Einzonung am Siedlungsrand, die überdies FFF beansprucht.