6.4.2 Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass der Ortsteil Z gesamthaft über ein kompaktes Siedlungsgebiet verfügt. Dieses wird aber durch die Einzonung im Gebiet Halde in östlicher Richtung ausgedehnt, obwohl innerhalb der Siedlung in den Gebieten Weid und Süd noch grössere Flächen dem Übrigen Gebiet B zugewiesen sind bzw. neu vorgesehen sind. Die Einzonung im Gebiet Halde steht deshalb auch im Widerspruch zu den Grundsätzen der Entwicklung von innen gegen aussen, der haushälterischen Nutzung des Bodens und der Begrenzung der Siedlungsausdehnung.