Die beiden Ortsteile X und Y liegen — im Gegensatz zum Ortsteil Z — auf der Hauptentwicklungsachse gemäss KRP 2009. Zusätzlich wird der Ortsteil X gestützt auf den regionalen Richtplan als ein regionaler Entwicklungsschwerpunkt bezeichnet. Diesen Unterschieden ist bei der Nutzungsplanung Rechnung zu tragen. Der Gemeinderat hat in der Botschaft zur öffentlichen Auflage zutreffend dargelegt, die Entwicklung in X werde uneingeschränkt unterstützt, das Dorf Y habe sich massvoll zu entwickeln und Z habe sich auf die Bedürfnisse des Ortes zu beschränken.