In der Stellungnahme zur Verwaltungsbeschwerde bringt der Gemeinderat die aus seiner Sicht höher zu gewichtenden Interessen vor. Bei FFF handelt es sich aber um wertvolle Böden für die Landwirtschaft, deren Beanspruchung einer sorgfältigen Interessenabwägung bedarf. Aufgrund des anhaltenden Siedlungsdrucks und der Nutzung der Landwirtschaftszone für zahlreiche landwirtschaftsfremde Zwecke handelt es sich um eine knappe Umweltressource, deren Inanspruchnahme einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Es ist deshalb nachfolgend zu prüfen, ob die Interessen der Gemeinde und der Beschwerdegegner jene an der Erhaltung der FFF überwiegen.