Damit er dieser aber auch in Zukunft nachkommen kann, muss — wie es die Raumplanungsgesetzgebung vorsieht — die Erhaltung von Fruchtfolgeflächen in die Interessenabwägung bei Nutzungsplanänderungen sorgfältig miteinbezogen werden. Angesichts der knappen Ressource fruchtbarer Boden gilt, dass die Gemeinden und der Kanton im Hinblick auf ihre weitere Entwicklung abwägen müssen, für welche Projekte sie noch FFF beanspruchen und entsprechende Kompensationsmassnahmen treffen wollen bzw. können. Der Gemeinderat ist der Meinung, die Aufrechterhaltung der Schule und der Versorgung mit Gütern würden das Interesse an der Erhaltung der FFF überwiegen.