Der genaue Stand per Ende 2011 ist noch nicht bekannt, aber die Zahl bzw. die Reserve hat sich nochmals verringert. Die Behauptung der Beschwerdegegner und des Gemeinderats, der Kanton Luzern könne ohne Weiteres den Erhalt seines Mindestanteils gemäss Sachplan FFF gewährleisten, stimmt deshalb so nicht (mehr). Insgesamt erfüllt der Kanton Luzern momentan seine Pflicht zur Erhaltung des kantonalen Mindestflächenanteils zwar noch. Damit er dieser aber auch in Zukunft nachkommen kann, muss — wie es die Raumplanungsgesetzgebung vorsieht — die Erhaltung von Fruchtfolgeflächen in die Interessenabwägung bei Nutzungsplanänderungen sorgfältig miteinbezogen werden.