Diese Zahl mag für sich allein betrachtet klein erscheinen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass durch die rasante Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung in den letzten Jahrzehnten in erheblichem Mass Fruchtfolgeflächen verbraucht wurden, sodass Ende 2010 die landwirtschaftlich nutzbaren, nicht eingezonten respektive kurzfristig rekultivierbaren (z.B. Teile von Golfplätzen) und somit anrechenbaren FFF im Kanton Luzern noch 27650 ha betrugen, was einer Reserve gegenüber dem im Sachplan FFF vorgegebenen Minimum von 150 ha entspricht. Der genaue Stand per Ende 2011 ist noch nicht bekannt, aber die Zahl bzw. die Reserve hat sich nochmals verringert.