Durch die beschlossene Um- und Einzonung auf den Parzellen 1412 und 1413 würden etwa 1,3 ha FFF beansprucht. Dies entspräche 20 Prozent der gesamten FFF, die durch die Gesamtrevision der Ortsplanung beansprucht würden (6,5 ha). Diese Zahl mag für sich allein betrachtet klein erscheinen.