Für die Familie des Beschwerdeführers hat der Gemeinderat gestützt auf die SKöF-Richtlinien ein monatliches soziales Existenzminimum von Fr. 2884.- errechnet. Diese Berechnung wird vom Beschwerdeführer nur insoweit beanstandet, als der Gemeinderat die Kosten für Krankenversicherungen mit Fr. 294.- eingesetzt hat. Der Beschwerdeführer behauptet in seiner Beschwerdeschrift, dass er aber tatsächlich Fr. 519.- bezahle. Die vom Beschwerdeführer vorgelegten Versicherungsausweise für das Jahr 1993 zeigen, dass folgende monatliche Prämien zu bezah1en sind: - Beschwerdeführer Fr. 139.50 - Ehefrau Fr. 101.70 - Kind Fr. 26.40 - Kind Fr. 26.40 Total Fr. 294.-