Erwerbseinkommen Fr. 3167.90 Dieses Netto-Erwerbseinkommen der Ehefrau entspricht dem vom Gemeinderat im angefochtenen Entscheid errechneten monatlichen Erwerbseinkommen. In diesem Betrag nicht enthalten sind der monatliche Anteil am 13. Monatslohn, die unregelmässig anfallenden Entschädigungen für Sonntags- und Nachtarbeit, sowie der Anspruch auf Unterhaltsbeiträge für das uneheliche Kind. Für die Familie des Beschwerdeführers hat der Gemeinderat gestützt auf die SKöF-Richtlinien ein monatliches soziales Existenzminimum von Fr. 2884.- errechnet.