Er begründet seine Verwaltungsbeschwerde im wesentlichen damit, dass die vom Gemeinderat angestellten Berechnungen falsch seien. Er bemängelt insbesondere die Berechnung des monatlichen Erwerbseinkommens seiner Ehefrau und behauptet, dieses betrage lediglich Fr. 2855.10 und nicht Fr. 3167.90. Auch das vom Gemeinderat errechnete soziale Existenzminimum sei falsch, da die Kosten für die Krankenversicherungen nicht Fr. 294.-, sondern Fr. 519.- betragen würden. Im übrigen legt er seiner Beschwerdeschrift die Lohnabrechnungen für die Monate Januar bis März 1993 und die Versicherungsausweise der Christlich-Sozialen der Schweiz für das Jahr 1993 zu den Akten.