Ob die Bank den Zahlungsauftrag allenfalls verschuldet zu spät ausgeführt hat, kann vorliegend offen bleiben, denn dem Beschwerdeführer ist das Verhalten der Bank, die als seine Hilfsperson handelte, zuzurechnen. Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass der Hinweis in der Belastungsanzeige "Gemäss Vergütungs-Auftrag vom 08.05.96"¿ nicht heisst, dass der Bank der Auftrag tatsächlich am 8. Mai 1996 zugegangen ist. Es ist durchaus möglich und nicht unüblich, dass ein Zahlungsauftrag zwar ein bestimmtes Datum trägt, tatsächlich aber erst später abgeschickt oder der Bank persönlich ausgehändigt wird. Im zu beurteilenden Fall kann dies ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.