| Instanz: | Regierungsrat | |---|---| | Abteilung: | - | | Rechtsgebiet: | Zivilrecht | | Entscheiddatum: | 19.12.2000 | | Fallnummer: | RRE Nr. 1852 | | LGVE: | 2000 III Nr. 6 | | Leitsatz: | Anordnung einer kombinierten Beiratschaft. Protokollführung. Artikel 397 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 374 Absatz 1 ZGB. Bei der Gewährung des rechtlichen Gehörs ist ein genaues und umfassendes Protokoll zu führen. Inhalt des Protokolls müssen die in Aussicht genommene vormundschaftliche Massnahme, die vorgehaltenen Einzeltatsachen und die Erläuterungen sein, die der oder die Betroffene dazu abgegeben hat;