Diesen Darlegungen kommt nicht minderes Gewicht zu, nachdem die von der Gemeindeversammlung festgesetzten Bauzonen - die für das Wohnen geeigneten Zonen eingeschlossen - bereits sehr gross sind. Damit hat die Gemeinde - gerade mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung, welche der revidierte Teilplan Dorf für die kommende Planungsperiode ermöglicht - das ihr zustehende Planungsermessen voll ausgeschöpft. Die Festsetzung zusätzlicher Bauzonen hätte sich deshalb mit dem übergeordneten Recht gar nicht mehr vereinbaren lassen.