15 RPG umfassen Bauzonen Land, das sich für die Überbauung eignet. Dagegen kann die Bauwilligkeit eines Grundstückeigentümers weder dazu führen, dass die entsprechende Parzelle oder ein Teil davon ohne Beachtung der Planungsgrundsätze einer Bauzone zugewiesen wird, noch einen solchen Anspruch begründen. Diesen Darlegungen kommt nicht minderes Gewicht zu, nachdem die von der Gemeindeversammlung festgesetzten Bauzonen - die für das Wohnen geeigneten Zonen eingeschlossen - bereits sehr gross sind.