Der Gemeinderat ist für das weitere Vorgehen bei der Revision der Nutzungsplanung in keiner Weise an das Ergebnis der Konsultativabstimmung gebunden. b. Wie bereits erwähnt, fehlt im Kanton Luzern eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Konsultativabstimmungen. Es kann aber nicht bestritten werden, dass namentlich im Bereich planerischer Aufgaben vielfach ein Bedürfnis der Behörden besteht, frühzeitig über den Willen der Stimmbürger orientiert zu sein. Man kann sich deshalb fragen, welche Möglichkeit der Gemeinderat gehabt hätte, den Willen der Stimmbürger zu erfragen, ohne eine Konsultativabstimmung durchzuführen.