Regine Sträuli, Die konsultative Volksabstimmung in der Schweiz, Diss., Zürich 1982, S. 159 ff.). Im vorliegenden Fall hat der Gemeinderat die Stimmberechtigten mit Botschaft vom 6. August 1992 auf den 24. August 1992 zu einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung eingeladen. An dieser Versammlung haben die Stimmberechtigten mit 71 zu 40 Stimmen über das weitere Vorgehen bei der Zonenplanrevision beschlossen. Selbst wenn sie damit nicht einen rechtlich verbindlichen Entscheid gefällt haben, kommt ihm doch zumindest eine faktische Verbindlichkeit und eine Bedeutung für die Behörden zu, die mit jener einer formlosen Umfrage nicht vergleichbar ist.