| | Entscheid: | 1. In der Gemeinde fand am 24. August 1992 eine Konsultativabstimmung über das Vorgehen hinsichtlich von Optionsgebieten im Rahmen der Revision der Nutzungsplanung statt. Als Frage wurde den Stimmberechtigten unterbreitet, ob sie grundsätzlich damit einverstanden seien, wenn in das revidierte Bau- und Zonenreglement der Gemeinde ein Artikel über die Sicherstellung der Verfügbarkeit von eingezontem Land aufgenommen werde und die Gemeinde mit Grundeigentümern im Optionsgebiet Kaufrechtsverträge abschliesse, um damit die Verfügbarkeit eingezonten Landes sicherzustellen.