Wesentliche Änderungen der baulichen Substanz durch Umwandlung des Verhältnisses der Innenräume unter sich oder ihres Bezuges zur äusseren Umgebung sowie Erweiterungen oder Verkleinerungen des Volumens einer Baute in horizontaler oder vertikaler Richtung bedürfen der Prüfung in einem baurechtlichen Verfahren. So ist beispielsweise bewilligungspflichtig: Entfernen, Versetzen oder Neuerstellen von Zwischenwänden, Ausbrechen oder Zumauern von Fenstern und Türen, Verändern der Raumaufteilung eines Gebäudes, Abbrechen und Ersetzen mit gleichzeitigem Anheben von Zwischendecken, Überdachen einer Terrasse, Neugestaltungen von Fassaden, Änderung der Dachneigung, Ersetzen einer Mauer aus Bruchstein