Für die Beurteilung von baubewilligungspflichtigen Massnahmen ist auch das quantitative Moment von Bedeutung. Wesentliche Änderungen der baulichen Substanz durch Umwandlung des Verhältnisses der Innenräume unter sich oder ihres Bezuges zur äusseren Umgebung sowie Erweiterungen oder Verkleinerungen des Volumens einer Baute in horizontaler oder vertikaler Richtung bedürfen der Prüfung in einem baurechtlichen Verfahren.