des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) herangezogen werden. Weiter ist der Zweck der Abstandsvorschriften im Strassengesetz zu berücksichtigen. Die Höhe der Baukosten darf dabei mitberücksichtigt werden. Sie eignet sich jedoch insbesondere bei älteren Gebäuden, deren Unterhalt naturgemäss aufwendiger ist, schlecht als ausschlaggebendes Kriterium. c. Nach Art. 22 Abs. 1 RPG dürfen Bauten und Anlagen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden.