Ob eine Rückkehr überhaupt möglich ist, muss als unsicher angesehen werden. In jedem Fall aber wäre die Zukunft des Brautpaares bei einer Rückkehr in einem halben Jahr sehr ungewiss. Ob der Verlobte wieder eine Stelle finden könnte, ist nicht sicher. Der angespannte Wohnungsmarkt würde eine Wohnungssuche erheblich erschweren und die von der Gesuchstellerin abgebrochene Lehre könnte wohl nicht ohne weiteres wieder aufgenommen werden. Die aufgezeigten Verhältnisse zeigen, dass sich die Ehemündigerklärung mit Rücksicht auf die persönliche Wohlfahrt der Gesuchstellerin, aber auch der gesamten Familie, rechtfertigen lässt. |