Er kann mit seinen heutigen Verdienstmöglichkeiten für sich und seine zukünftige Frau aufkommen. Die Abweisung des Gesuchs hätte zur Folge, dass die Gesuchstellerin aller Wahrscheinlichkeit nach zusammen mit ihrem Verlobten ausreisen würde. Sie würde damit die kaum begonnene Lehre abbrechen und ihre finanziell und gesellschaftlich gesicherte Stellung in der Schweiz aufgeben. Die elterliche Familie würde durch das Verhalten der Tochter getrennt und damit belastet. Das Brautpaar könnte zwar in einem halben Jahr wieder zurückkehren und hier die Ehe ohne Zustimmung des Regierungsrates schliessen. Ob eine Rückkehr überhaupt möglich ist, muss als unsicher angesehen werden.