Geprüft wurde, ob der Entwurf des Korporationsreglements juristisch zulässig und mit dem übergeordneten Recht vereinbar ist. Ein Vorprüfungsbericht, in dem festgestellt wird, dass das kommunale Reglement rechtmässig ist, oder worin juristische Mängel aufgezeigt werden, kann die Meinungsbildung der Stimmberechtigten über ein bestimmtes Geschäft erleichtern. Dies trifft erst recht im vorliegenden Fall zu. Die Beschwerdeführer führen vor allem juristische Bedenken im Zusammenhang mit dem Korporationsreglement an. Der Vorprüfungsbericht des Justizdepartementes hätte daher mögliche Bedenken zumindest teilweise aus dem Weg räumen können, wenn er zur Einsicht aufgelegt worden wäre.