Gemäss diesem Auftrag hatte er die Probleme der Realrechte gutachterlich abzuklären und aufgrund dieser Abklärungen den Entwurf für ein neues Korporationsreglement auszuarbeiten. Es handelt sich entgegen der Meinung der Beschwerdegegnerin nicht um eine bloss allgemeine Abhandlung über die Realrechte in Korporationen. Bereits aus der Auftragsumschreibung geht hervor, dass der Bericht gutachterlichen Charakter aufweist. Der Bericht bezieht sich zudem zu einem grossen Teil auf die konkreten Verhältnisse der Beschwerdegegnerin. Auch zeigt er die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das neue Korporationsreglement auf.