Da es auf die potentiell erheblichen Umweltauswirkungen ankommt, ist in diesem Fall eine UVP durchzuführen. Wenn eine Strasse von den Projektanten nicht ausdrücklich als Hauptverkehrsstrasse oder Hochleistungsstrasse konzipiert ist, muss auf die voraussichtliche Belastung abgestellt werden. Liegt diese über der zulässigen Belastung für Sammelstrassen (500 Personenwageneinheiten pro Stunde), so ist von einer UVP-pflichtigen Hauptverkehrsstrasse auszugehen. |