Werden die Anlässe jedoch regelmässig veranstaltet, so liegt eine Nutzungsänderung vor, die einer Baubewilligung bedarf. - Nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit ist vor Erlass einer Wiederherstellungsverfügung dem Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, eine nachträgliche Baubewilligung beziehungsweise Nutzungsbewilligung zu beantragen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 1. - Am Augenschein wurde festgestellt, dass die auf der Parzelle bestehenden Bauten und Anlagen sowie die darin eingelagerten Materialien den Bedürfnissen des Gartenbaues entsprechen und daher nicht weggeräumt werden müssen.