Abklärungen der Stipendienstelle betreffend Existenzminimum für eine fünfköpfige Familie beim Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern und beim Sozialberatungszentrum des Amtes Willisau hätten bei der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben einen monatlichen Überschuss zwischen Fr. 2000.- bis Fr. 3800.- ergeben. Dabei sei der hohe Mietzins von Fr. 3400.- berücksichtigt worden. Beide Stellen seien der Ansicht, dass monatliche Ratenzahlungen von Fr. 1000.- für die Familie verkraftbar seien. 6. Der Beschwerdeführer ist erwerbstätig, wird weder vom Sozialamt unterstützt noch hat er in den letzten zehn Jahren versucht, einen Teil des Darlehens in Raten zurückzuzahlen.