Aufgrund der momentanen Situation sei er nicht in der Lage, monatliche Ratenzahlungen in der Höhe von Fr. 1000.- zu leisten. Er beantrage deshalb einen Teilerlass in der Höhe der bereits bezahlten Zinsen und die Vereinbarung eines monatlichen Amortisationsbetrages in der Höhe von Fr. 600.-. 5. Demgegenüber hält die Stipendienstelle fest, die Leistung des Beschwerdeführers, Dissertation, Beruf und Familie unter einen Hut gebracht zu haben, sei beachtet worden. So sei der Verzinsungszeitpunkt zweimal verschoben worden, und der Kanton Luzern habe während fünf Jahren die Zinskosten übernommen.