Jahre dauern würde. 4. Der Beschwerdeführer bestreitet die Einkommenssituation und die Berechnung des Existenzminimums grundsätzlich nicht. Er hält aber fest, er habe während seiner Dissertationszeit einige tausend Franken Eigenmittel für den Aufbau eines Forschungsfeldes investiert und so die Lücken in der Finanzierung durch die Universität übernommen. Ohne die Übernahme dieser Kosten wäre der Erfolg seiner Arbeit nicht gewährleistet gewesen. Durch seine Anstrengungen würden nun auch Studierende aus dem Kanton Luzern von diesem Forschungsfeld profitieren. In dieser Zeit sei es daher nicht möglich gewesen, Ersparnisse anzuhäufen.