| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 1. Der Beschwerdeführer erhielt vom Kanton Luzern für seine Ausbildung Fr. 91050.- Stipendien und insgesamt Fr. 40000.- Studiendarlehen, die er bis am 31. März 2000 hätte vollständig zurückzahlen müssen. Er ist seit Herbst 1997 in leitender Position tätig und lebt mit seiner fünfköpfigen Familie am Arbeitsort. Gemäss Lohnausweis für die Steuererklärung beträgt sein Nettoeinkommen Fr. 107982.-, dasjenige seiner Ehefrau Fr. 30021.-. 2. Die Stipendienstelle des Kantons Luzern wies mit Entscheid vom 7. August 2000 das Gesuch des Beschwerdeführers um Teilerlass seiner Darlehensschuld ab.