Unkorrekte Buchungsvorgänge können die Festsetzung des künftigen Steuerfusses und damit auch den Steuerbezug durchaus beeinflussen. Auch ein Rechnungsgenehmigungsbeschluss kann daher als Anfechtungsobjekt im Rahmen der Gemeindebeschwerde nicht ausgeschlossen werden (Willi, a.a.O., S. 110 f.). |